Loyalität, Integrität und Engagement
Aussagen zu Loyalität und Integrität wirken harmlos, sind aber hoch codiert. Der Satz «Wir bestätigen ihre Ehrlichkeit» klingt positiv, gilt in der Zeugnispraxis jedoch als Warnsignal – Ehrlichkeit ist eine Selbstverständlichkeit und wird normalerweise nicht eigens bestätigt. Wird sie es doch, vermuten erfahrene Leserinnen und Leser einen Vorfall im Hintergrund.
Ebenso heikel ist der Verweis auf Engagement ohne Ergebnis: «Sie war stets engagiert» beschreibt Anstrengung, nicht Wirkung. Die starke Variante verbindet beides: «Sie engagierte sich weit über das übliche Mass hinaus und erzielte dabei konstant überdurchschnittliche Resultate.»
Im Schweizer Kontext kommt die Diskretionsfrage dazu: In Banken, Versicherungen, im Gesundheitswesen und in der öffentlichen Verwaltung ist ein Hinweis auf Verschwiegenheit und den korrekten Umgang mit vertraulichen Daten üblich und positiv – hier gelten andere Konventionen als in der übrigen Wirtschaft.
- Ausdrückliche Bestätigung von «Ehrlichkeit» kritisch prüfen.
- Engagement immer mit Resultat verbinden lassen.
- In regulierten Branchen ist ein Diskretionshinweis Standard und positiv.
- Identifikation mit dem Unternehmen wirkt nur mit konkretem Beleg glaubwürdig.
Note 2: ein Zeugnis, das aktiv schadet
Auf Stufe 2 ist die Botschaft für jede erfahrene HR-Person eindeutig negativ, auch wenn kein einziges negatives Wort im Text steht. Ein solches Zeugnis führt in strukturierten Selektionsverfahren fast zwangsläufig zur Aussortierung – meist bereits im Dossier-Screening, bevor es zu einem Gespräch kommt.
Rechtlich stehen Sie hier oft besser da, als Sie denken. Ein Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig und wohlwollend sein. «Wohlwollend» bedeutet: Bei mehreren wahrheitsgemässen Formulierungsvarianten ist die für die arbeitnehmende Person günstigere zu wählen. Codierte Abwertungen, die sich nicht auf dokumentierte Leistungsmängel stützen, sind angreifbar.
Bereiten Sie eine Korrekturforderung schriftlich und faktenbasiert vor. Wenn während der Anstellung nie eine schriftliche Verwarnung, kein negatives Mitarbeitergespräch und keine dokumentierte Zielverfehlung erfolgte, ist eine derart tiefe Bewertung im Streitfall schwer zu begründen. Diese Beweislage ist Ihr stärkstes Argument.
So liest eine HR-Fachperson „zeigte Interesse an seiner Arbeit"
Im Dossier-Screening bleiben pro Bewerbung durchschnittlich nur wenige Minuten. Erfahrene Personalverantwortliche lesen ein Arbeitszeugnis deshalb nicht linear, sondern springen zu vier Stellen: Anstellungsdauer, Aufgabenbeschrieb, Leistungssatz und Schlussformel. Die Formulierung „zeigte Interesse an seiner Arbeit" wird dabei sofort als Abweichung vom Standard registriert und löst genaueres Nachlesen aus.
Entscheidend ist danach der Abgleich: Passt diese Formulierung zum Rest des Dokuments? Findet sich im übrigen Text kein Hinweis auf Probleme, kann es sich um eine unbedachte Formulierung eines wenig geübten KMU-Arbeitgebers handeln – das kommt in der Schweiz häufig vor. Häufen sich dagegen schwache Formulierungen, gilt das Muster als bestätigt.
Für Sie heisst das: Bereiten Sie sich auf eine mögliche Nachfrage vor. Eine kurze, sachliche Erklärung ohne Kritik am früheren Arbeitgeber wirkt professionell. Vermeiden Sie Rechtfertigungen und lange Vorgeschichten – zwei bis drei Sätze plus ein Verweis auf konkrete Resultate genügen in aller Regel.