Angabe des Beschäftigungsgrads
Es ist absolut üblich und notwendig, den Beschäftigungsgrad (in Prozent) im Arbeitszeugnis anzugeben. Dies geschieht meist direkt bei der Funktionsbezeichnung oder im Einleitungssatz. Ändert sich das Pensum während der Anstellungsjahre deutlich, sollten die verschiedenen Phasen aufgeführt werden.
Beispiel: 'Frau Muster war vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 mit einem Pensum von 60% und ab dem 01.01.2021 mit 80% als Buchhalterin tätig.'
Leistungsbewertung bei Teilzeit
Ein häufiger Fehler ist, die Leistung eines Teilzeitangestellten quantitativ mit der eines Vollzeitangestellten zu vergleichen. Die Bewertung im Zeugnis muss sich jedoch immer auf das vereinbarte Pensum beziehen.
Wenn jemand in einem 50%-Pensum die für dieses Pensum vorgesehenen Aufgaben hervorragend erledigt, verdient er die Bestnote, auch wenn er absolut gesehen weniger schafft als eine 100%-Kraft. Die Effizienz und die Qualität der Arbeit innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit sind massgebend.
Sonderfall: Mehrere Teilzeitstellen
Wer mehrere Teilzeitstellen gleichzeitig innehat, sollte darauf achten, dass die Zeugnisse sich nicht widersprechen, besonders wenn ähnliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Jedes Zeugnis steht für sich, aber Arbeitgeber schätzen es, wenn im Zeugnis auch die Flexibilität und die organisatorischen Fähigkeiten erwähnt werden, die für das Jonglieren mehrerer Stellen nötig sind.