Bundespersonalrecht statt nur OR
Für die rund 38'000 Bundesangestellten in der Region Bern gilt nicht primär OR 330a, sondern Art. 25 BPV (Bundespersonalverordnung). Inhaltlich sind die Anforderungen ähnlich (wahrheitsgemäss, wohlwollend), aber die Form ist standardisierter: viele Bundesämter nutzen einheitliche Vorlagen mit fixen Bewertungsachsen. ARKI erkennt diese Vorlagen und übersetzt die Bewertung in die klassische 1–6-Skala.