Zürcher Rechtsprechung zum Arbeitszeugnis
Das kantonale Arbeitsgericht Zürich behandelt jährlich dutzende Zeugnisstreitigkeiten. Wegweisend ist u. a. der Grundsatz, dass das Schweigen über sonst übliche Schlussformeln (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche) bereits als Negativsignal qualifiziert werden kann. Wer in Zürich, Winterthur oder Uster ein Zeugnis erhält, das diese Elemente weglässt, hat gute Chancen, eine Korrektur durchzusetzen – sofern die zugrundeliegende Leistung dokumentiert war.