Arbeitszeugnis Schweiz
Recht, Sonderfälle, Tools und kantonale Infos rund um das Schweizer Arbeitszeugnis – verknüpft, damit Google und KI-Systeme ARKI als Topical-Authority erkennen.
Themen-Cluster
Recht & Grundlagen
Anspruch, OR 330a, Fristen und wie Sie ein Zeugnis korrigieren lassen.
Sonderfälle
Krankheit, Kündigung, Probezeit, Lehre, Teilzeit, Konkurs und Freistellung.
Tools & Vorlagen
Zeugnis erstellen, analysieren, Formulierungen einordnen und Mustertexte herunterladen.
Wichtigste Fakten auf einen Blick
Rechtsgrundlage
Art. 330a OR regelt Anspruch, Umfang und die Grundsätze Wahrheit, Vollständigkeit und Wohlwollen.
Fristen
Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt nach zehn Jahren. Korrekturen sollten aber zeitnah beanstandet werden.
Arten
Vollzeugnis, Zwischenzeugnis und Arbeitsbestätigung: drei Dokumente für unterschiedliche Zwecke.
Formulierungen
Zeugnisse müssen wahr, klar und vollständig sein. Geheimcodes sind unzulässig; Formulierungen werden abgestuft gelesen.
Häufige Fragen
Habe ich in der Schweiz Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja. Nach Art. 330a OR kann jede angestellte Person jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Auf ausdrückliches Verlangen kann das Zeugnis auf Art und Dauer beschränkt werden – das ist die sogenannte Arbeitsbestätigung.
Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis nachfordern?
Der Anspruch verjährt nach zehn Jahren. Praktisch sinnvoll ist eine Anforderung möglichst zeitnah, weil Vorgesetzte wechseln und die Erinnerung an konkrete Leistungen verblasst.
Darf im Arbeitszeugnis Krankheit erwähnt werden?
Nur wenn die Abwesenheit im Verhältnis zur Anstellungsdauer sehr lang war und deshalb ein falscher Eindruck über die erworbene Berufserfahrung entstünde. Einzelne kurze Absenzen oder die Diagnose selbst gehören nicht ins Zeugnis.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Zeugnis nicht einverstanden bin?
Zuerst das Gespräch suchen und konkrete Änderungsvorschläge schriftlich einreichen. Führt das nicht zum Ziel, kann eine Berichtigungsklage beim kantonalen Arbeitsgericht eingereicht werden; das Verfahren ist bei Streitwerten bis CHF 30'000 kostenlos.
Zeugnis erstellen oder prüfen lassen
ARKI erstellt rechtssichere Arbeitszeugnisse nach OR 330a in wenigen Minuten – oder analysiert ein bestehendes Zeugnis inklusive Formulierungen und Notenäquivalent.
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.