Das Problem der Zuständigkeit
Sobald über eine Firma der Konkurs eröffnet wurde, geht die Verfügungsgewalt auf die Konkursverwaltung (meist das Konkursamt) über. Das bedeutet, dass die bisherigen Vorgesetzten oder Inhaber oft nicht mehr zeichnungsberechtigt sind.
In der Praxis stellt das Konkursamt jedoch meist nur einfache Arbeitsbestätigungen aus, da die Beamten des Amtes die Leistung und das Verhalten der Mitarbeitenden nicht beurteilen können. Ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten, wird nach Konkurseröffnung äusserst schwierig.
Proaktives Handeln bei drohender Insolvenz
Zeichnet sich eine Krise ab, sollten Arbeitnehmende umgehend ein Zwischenzeugnis verlangen. Dieses hat denselben Beweiswert wie ein Schlusszeugnis und kann im Ernstfall als Grundlage dienen. Ein bereits unterschriebenes Zwischenzeugnis ist 'im Trockenen' und kann später bei Bewerbungen verwendet werden, auch wenn die Firma nicht mehr existiert.
Wichtig: Das Zwischenzeugnis sollte von Vorgesetzten unterschrieben sein, die das Unternehmen noch nicht verlassen haben.
Wer unterschreibt das Zeugnis im Nachhinein?
Ist der Konkurs bereits vollzogen, kann man versuchen, ehemalige Vorgesetzte privat zu kontaktieren. Diese können zwar kein offizielles Firmendokument mehr ausstellen (da die Firma rechtlich nicht mehr existiert), aber sie können als Referenzperson dienen oder eine private Bestätigung über die Zusammenarbeit verfassen.
In einem Dossier macht es sich zudem gut, den Konkurs des Arbeitgebers kurz zu erwähnen, um zu erklären, warum eventuell nur eine einfache Bestätigung des Konkursamtes vorliegt.