Die Besonderheit des Lehrzeugnisses
Das Lehrzeugnis muss gemäss Art. 346a OR Angaben über die erlernte Berufstätigkeit und die Dauer der Lehre enthalten. Auf Wunsch des Lernenden muss es sich auch über die Leistungen, das Verhalten und die besonderen Fähigkeiten äussern.
Da Lernende in der Ausbildung sind, liegt der Fokus stärker auf dem Lernfortschritt, der Auffassungsgabe und der Entwicklung der Fachkompetenz über die drei oder vier Lehrjahre hinweg.
Wichtige Inhalte für Lehrabgänger
Ein gutes Lehrzeugnis sollte detailliert aufführen, welche Abteilungen durchlaufen wurden und welche spezifischen Fertigkeiten erworben wurden. Da Berufseinsteiger noch keine lange Historie haben, dient das Lehrzeugnis als primärer Nachweis für das handwerkliche oder kaufmännische Geschick.
Besonders positiv wirken Erwähnungen von selbstständig betreuten Aufgaben oder Projekten, die während der Lehrzeit erfolgreich absolviert wurden.
Die Rolle der Berufsbildner
Verantwortlich für das Zeugnis ist der offizielle Berufsbildner im Betrieb. Oft wird das Zeugnis gemeinsam mit dem Lehrlingsverantwortlichen der Personalabteilung erstellt. Es ist ratsam, dass Lernende gegen Ende der Ausbildung proaktiv um ein Gespräch über den Inhalt des Zeugnisses bitten.
Wird der Lernende nach der Lehre übernommen, sollte dennoch ein Abschlusszeugnis für die Zeit der Ausbildung erstellt werden, bevor ein neues Arbeitsverhältnis als Festangestellter beginnt.