Musterschreiben für die Korrekturbitte
«Sehr geehrte Frau …, vielen Dank für die Ausstellung meines Arbeitszeugnisses vom [Datum]. Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass die Passage [Zitat aus dem Zeugnis] die tatsächliche Zusammenarbeit nicht vollständig abbildet. Konkret verweise ich auf [Projekt / Resultat / Zielvereinbarung]. Ich bitte Sie deshalb, den entsprechenden Satz wie folgt anzupassen: [Ihr Formulierungsvorschlag]. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse …»
Vermeiden Sie Vorwürfe und begrenzen Sie das Schreiben auf maximal eine Seite. Beschränken Sie sich auf zwei bis drei Änderungswünsche; wer zehn Punkte auflistet, signalisiert grundsätzliche Unzufriedenheit und provoziert eine pauschale Ablehnung.
- Zitieren Sie die beanstandete Passage wörtlich.
- Nennen Sie einen konkreten Beleg (Projekt, Kennzahl, Zielvereinbarung, Beurteilungsgespräch).
- Liefern Sie den gewünschten Ersatzsatz mit.
- Setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen.
- Bitten Sie um ein neu ausgestelltes Original, nicht um eine Ergänzung.
Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert
Reagiert das Unternehmen nicht oder ablehnend, ist der nächste Schritt die kantonale Schlichtungsbehörde in Arbeitssachen. Schon die Ankündigung eines Schlichtungsgesuchs führt in der Praxis häufig zur Einigung, weil eine Anpassung für das Unternehmen mit weniger Aufwand verbunden ist als ein Verfahren.
Bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken ist das Verfahren kostenlos, eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend. Zuständig ist die Behörde am Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers – die kantonalen Stellen sind in der Übersicht der Schlichtungsbehörden aufgeführt.
Beweislast und Erfolgsaussichten
Die Beweislast ist geteilt: Für positive Behauptungen über die eigene Leistung sind Sie beweispflichtig, für negative Bewertungen der Arbeitgeber. Deshalb sind Zielvereinbarungen, Beurteilungsbögen, Projektabschlüsse und schriftliche Rückmeldungen die wirksamsten Belege.
Verlangen Sie eine Korrektur, keine komplette Neuformulierung des ganzen Zeugnisses. Punktuelle, gut begründete Änderungswünsche haben eine deutlich höhere Erfolgsquote als eine pauschale Ablehnung des gesamten Dokuments.