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    Zwischenzeugnis anfordern: gute Gründe, Formulierung und Timing

    Aktualisiert am ·7 Min. Lesezeit

    Ein Zwischenzeugnis ist die beste Versicherung gegen ein schlechtes Schlusszeugnis. Es hält Ihre Leistung zu einem Zeitpunkt fest, an dem die Zusammenarbeit noch gut läuft – und setzt damit einen Massstab, hinter den ein späteres Schlusszeugnis ohne sachlichen Grund nicht zurückfallen darf. Viele Angestellte in der Schweiz verzichten trotzdem darauf, weil sie befürchten, die Anfrage wirke wie eine Kündigungsankündigung.

    Wann Sie ein Zwischenzeugnis verlangen sollten

    Der klassische Anlass ist der Vorgesetztenwechsel: Wer Sie beurteilt hat, verlässt das Unternehmen oder wechselt die Abteilung. Danach kann niemand mehr aus eigener Anschauung über Ihre Arbeit schreiben – ein Verlust, den kein Protokoll ausgleicht.

    Weitere gute Anlässe: Reorganisationen und Fusionen, ein Wechsel der eigenen Funktion oder Beförderung, der Abschluss eines grossen Projekts, der Start einer längeren Abwesenheit wie Mutterschaft oder Weiterbildung, sowie ein Stellenantritt vor mehr als drei Jahren ohne jede schriftliche Beurteilung.

    Ebenfalls sinnvoll: bevorstehende Restrukturierungen mit Stellenabbau. Ein Zwischenzeugnis, das vor der Kündigungswelle ausgestellt wurde, ist deutlich neutraler formuliert als eines nach der Trennung.

    Ihr Anspruch nach Schweizer Recht

    Art. 330a OR gibt Ihnen jederzeit Anspruch auf ein Zeugnis über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten – auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. In der Lehre und Praxis wird dafür ein sachliches Interesse vorausgesetzt; die oben genannten Anlässe erfüllen dieses Kriterium regelmässig.

    Der Inhalt entspricht dem eines Schlusszeugnisses, mit zwei Unterschieden: Das Zwischenzeugnis wird im Präsens formuliert («Frau Muster arbeitet …») und endet nicht mit einem Austrittsgrund, sondern mit einer Ausstellungsbegründung wie «Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau Muster ausgestellt».

    So formulieren Sie die Anfrage

    Nennen Sie einen neutralen, nachvollziehbaren Anlass. Muster-E-Mail: «Guten Tag [Name], da Sie unser Team per Ende [Monat] verlassen, möchte ich Sie um ein Zwischenzeugnis bitten, das Ihre Einschätzung meiner Arbeit der letzten [Zeitraum] festhält. Gerne stelle ich Ihnen eine Übersicht meiner Aufgaben und Projekte zusammen, damit der Aufwand für Sie klein bleibt. Passt Ihnen eine Ausstellung bis [Datum]? Freundliche Grüsse, [Name]»

    Bieten Sie eine Aufgabenübersicht oder einen Textentwurf an – das erhöht die Chance auf ein präzises, vollständiges Dokument erheblich und beschleunigt den Prozess. Vermeiden Sie Formulierungen wie «für eine Bewerbung» oder «man weiss ja nie», wenn Sie kein Signal setzen wollen.

    Was Sie mit dem Zwischenzeugnis danach tun

    Prüfen Sie es genauso streng wie ein Schlusszeugnis: Zufriedenheitsformel, Verhaltensreihenfolge, Vollständigkeit der Aufgaben, Präsensform. Ein wohlwollend gemeintes, aber schwach codiertes Zwischenzeugnis wirkt später gegen Sie, weil es den Massstab setzt.

    Archivieren Sie das Original digital und in Papierform. Bei jedem späteren Zeugnis gilt: Das Schlusszeugnis darf ohne Verschlechterung der Leistung nicht schlechter ausfallen als das Zwischenzeugnis – und genau dieser Vergleich ist Ihr stärkstes Argument in einer Korrekturverhandlung.

    Häufig gestellte Fragen

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