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    Zwischenzeugnis Schweiz: Anspruch, Inhalt und Musterformulierungen

    Aktualisiert am ·6 Min. Lesezeit

    Das Zwischenzeugnis wird oft unterschätzt – dabei ist es eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente in der eigenen Karriere. Es dokumentiert Leistung und Verhalten zu einem Zeitpunkt, an dem alle Beteiligten noch im Unternehmen sind, und schützt vor unangenehmen Überraschungen beim späteren Schlusszeugnis.

    Wann besteht Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

    Nach Art. 330a OR können Arbeitnehmende jederzeit ein Zeugnis verlangen – während des laufenden Arbeitsverhältnisses also ein Zwischenzeugnis. Klassische Anlässe sind ein Vorgesetztenwechsel, eine Reorganisation, ein interner Stellenwechsel, eine längere Abwesenheit (z. B. Mutterschaft) oder die Vorbereitung einer externen Bewerbung. Ein begründeter Anlass ist üblich, aber nicht zwingend.

    Inhalt eines Zwischenzeugnisses

    Inhaltlich folgt das Zwischenzeugnis dem qualifizierten Schlusszeugnis: Personalien, Funktion, Aufgaben, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Der wichtigste formale Unterschied: Es wird im Präsens geschrieben («Frau Muster ist…», «erfüllt…»), und es fehlen Austrittsgrund sowie die klassische Schlussformel mit Bedauern.

    Musterformulierungen

    Beispiel Zufriedenheitsformel: «Frau Muster erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.» Beispiel Schlusssatz: «Wir stellen ihr dieses Zwischenzeugnis auf ihren Wunsch hin aus und danken ihr für die wertvolle Zusammenarbeit.» Wichtig: Die Codierung ist identisch zum Schlusszeugnis – jedes «stets» und jedes «vollsten» zählt.

    Strategischer Nutzen

    Ein Zwischenzeugnis ist auch ein Frühwarnsystem. Wenn die Bewertung schwächer ausfällt als erwartet, lässt sich das mit dem aktuellen Vorgesetzten klären – im Schlusszeugnis ist diese Person vielleicht nicht mehr verfügbar. Heben Sie alle Zwischenzeugnisse sorgfältig auf, sie dienen später als Referenz für die Konsistenz Ihrer Beurteilung.

    Häufig gestellte Fragen

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