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    Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Inhalt, Anspruch und Abgrenzung

    Aktualisiert am ·8 Min. Lesezeit

    Das Schweizer Recht kennt zwei Zeugnisarten. Das einfache Arbeitszeugnis – oft Arbeitsbestätigung genannt – nennt nur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das qualifizierte Arbeitszeugnis, auch Vollzeugnis, enthält zusätzlich eine Beurteilung von Leistung und Verhalten. In der Praxis wird fast immer das qualifizierte Zeugnis ausgestellt, weil es für Bewerbungen erwartet wird.

    Die Pflichtinhalte im Überblick

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält: vollständige Personalien, Ein- und Austrittsdatum, Funktionsbezeichnung mit allfälligen Wechseln, eine Beschreibung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche, die Leistungsbeurteilung inklusive Fachwissen, Arbeitsqualität, Arbeitsmenge und Arbeitsweise, die Verhaltensbeurteilung gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kunden, sowie Ort, Datum und rechtsgültige Unterschriften.

    Nicht in ein Zeugnis gehören: Krankheiten, Schwangerschaft, Militärdienst über das übliche Mass hinaus, Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit, einmalige Verfehlungen ohne Relevanz für das Gesamtbild sowie Angaben zum Privatleben.

    Anspruch und Fristen

    Art. 330a OR gibt allen Arbeitnehmenden jederzeit Anspruch auf ein Zeugnis. «Jederzeit» heisst: auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis) und noch Jahre nach Austritt, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre.

    Eine gesetzliche Ausstellungsfrist gibt es nicht. Üblich und gerichtlich akzeptiert sind zwei bis vier Wochen ab Verlangen beziehungsweise ab Austritt. Bleibt der Arbeitgeber untätig, setzen Sie schriftlich eine Frist von zehn Tagen und verweisen auf Art. 330a OR.

    Wichtig: Arbeitnehmende können jederzeit vom qualifizierten auf das einfache Zeugnis wechseln – aber nicht umgekehrt beliebig oft. Wer ein Vollzeugnis verlangt hat und mit der Bewertung unzufrieden ist, kann eine Korrektur verlangen, aber nicht einfach eine Neubewertung durch eine andere Person fordern.

    Wann das einfache Zeugnis besser ist

    In drei Situationen ist die Arbeitsbestätigung die klügere Wahl: bei sehr kurzen Anstellungen unter drei Monaten, bei einem Arbeitsverhältnis, das im Streit endete und bei dem eine faire Beurteilung unwahrscheinlich ist, sowie bei Nebenjobs, die für Ihre Zielposition ohnehin keine Rolle spielen.

    Achtung: Recruiter fragen nach, wenn in einem Lebenslauf ausgerechnet für eine mehrjährige Station nur eine Arbeitsbestätigung vorliegt. Bereiten Sie in diesem Fall eine kurze, sachliche Erklärung vor.

    Qualität eines Vollzeugnisses beurteilen

    Ein gutes qualifiziertes Zeugnis ist individuell. Es nennt konkrete Systeme, Projekte, Marktsegmente oder Kennzahlen und nicht nur generische Aufgaben. Es hat eine nachvollziehbare Struktur, eine klare Zufriedenheitsformel und einen zum Leistungsteil passenden Schlusssatz.

    Ein schwaches Zeugnis besteht aus austauschbaren Bausteinen, nennt keine Verantwortungsbereiche, bewertet Nebensächliches ausführlich und Zentrales gar nicht. Auch Länge ist ein Signal: Ein Vollzeugnis für eine mehrjährige Anstellung sollte eine gut gefüllte A4-Seite umfassen, bei Führungsfunktionen häufig eineinhalb Seiten.

    Häufig gestellte Fragen

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