Arbeitszeugnis Geheimcodes: Die grosse Liste für die Schweiz
Schweizer Arbeitszeugnisse werden in einer eigenen Sprache geschrieben. Weil das Gesetz gleichzeitig Wahrheit und Wohlwollen verlangt, hat sich über Jahrzehnte ein Code etabliert: Sätze, die freundlich klingen, aber je nach exakter Wortwahl eine ganz bestimmte Note transportieren. Wer den Code nicht kennt, liest ein durchschnittliches Zeugnis als hervorragend – und wundert sich, warum die Bewerbungen unbeantwortet bleiben.
Diese Liste sammelt die wichtigsten Geheimcodes, die in der Schweiz tatsächlich verwendet werden. Sie ist nach Themenblöcken sortiert: Gesamtzufriedenheit, Leistung, Arbeitsweise, Verhalten, Führung und Schlussformel. Zu jedem Code finden Sie die effektive Note auf der Skala 1 (ungenügend) bis 6 (sehr gut) und – falls die Formulierung Ihnen schadet – die bessere Alternative.
Block 1: Die Zufriedenheitsformel
Die Zufriedenheitsformel ist der wichtigste Satz im ganzen Zeugnis. Sie steht meist am Ende des Leistungsteils und fasst die Gesamtbeurteilung zusammen. Die Reihenfolge und die Steigerungswörter entscheiden über die Note.
«stets zu unserer vollsten Zufriedenheit» = Note 6. «stets zu unserer vollen Zufriedenheit» = Note 5. «zu unserer vollsten Zufriedenheit» (ohne «stets») = Note 4–5. «zu unserer vollen Zufriedenheit» = Note 4. «stets zu unserer Zufriedenheit» = Note 3. «zu unserer Zufriedenheit» = Note 2–3. «insgesamt zu unserer Zufriedenheit» oder «im Grossen und Ganzen zufriedenstellend» = Note 2. «hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden» = Note 1.
Merkregel: Jedes Steigerungswort («stets», «vollste», «jederzeit») ist eine halbe bis ganze Note wert. Fehlt ein Wort, das Sie erwarten würden, ist das kein Zufall – es ist die Botschaft.
Block 2: Fachwissen und Arbeitsqualität
«verfügt über ein fundiertes und breites Fachwissen, das sie stets sicher und erfolgreich einsetzte» = Note 6. «verfügt über gutes Fachwissen» = Note 4. «verfügt über solide Grundkenntnisse» = Note 3. «verfügt über das notwendige Fachwissen» = Note 2–3, denn «notwendig» ist das absolute Minimum.
Bei der Arbeitsqualität gilt: «Die Arbeitsergebnisse waren stets von ausgezeichneter Qualität» = Note 6. «arbeitete sorgfältig und zuverlässig» = Note 4. «arbeitete im Allgemeinen sorgfältig» = Note 3. «bemühte sich um sorgfältige Arbeit» = Note 1–2. Das Wort «bemüht» ist in Schweizer Zeugnissen fast immer eine Abwertung – es beschreibt Anstrengung ohne Resultat.
Block 3: Arbeitsmenge, Tempo und Belastbarkeit
«bewältigte auch bei hohem Arbeitsanfall stets ein überdurchschnittliches Pensum» = Note 6. «erledigte alle Aufgaben termingerecht» = Note 4–5. «erledigte die übertragenen Aufgaben» = Note 3, weil hier keinerlei Qualitätsaussage steht. «arbeitete auch unter Belastung zuverlässig» = Note 5. «zeigte unter Belastung Einsatz» = Note 2–3.
Achten Sie auf Einschränkungen wie «in ruhigen Phasen», «bei überschaubarem Volumen» oder «nach Einarbeitung». Solche Zusätze schränken die Aussage bewusst ein und senken die Note.
Block 4: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
Die klassische Vollformel lautet: «Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kunden war jederzeit vorbildlich.» Das ist Note 6. «war stets einwandfrei» = Note 5. «war einwandfrei» = Note 4. «gab zu keinen Klagen Anlass» = Note 2 – eine der bekanntesten negativen Codierungen.
Entscheidend ist auch die Reihenfolge der genannten Gruppen. Steht «Kollegen» vor «Vorgesetzten», deutet das in der klassischen Lesart auf Spannungen mit der Führung hin. Fehlt eine Gruppe ganz – etwa die Kunden bei einer Verkaufsstelle – ist das ein bewusstes Auslassen und wird von HR als Warnsignal gelesen.
Weitere Codes: «war gesellig und beliebt» kann auf übermässiges Sozialverhalten statt Leistung hindeuten. «zeigte Verständnis für die Anliegen der Belegschaft» wird traditionell als Hinweis auf Konflikte mit der Geschäftsleitung gelesen.
Block 5: Selbstständigkeit, Initiative und Lernbereitschaft
«arbeitete stets selbstständig, strukturiert und zielorientiert» = Note 6. «arbeitete selbstständig» = Note 4. «arbeitete nach Anweisung zuverlässig» = Note 2–3 (impliziert fehlende Eigeninitiative). «zeigte Eigeninitiative» = Note 4, «ergriff wiederholt Initiative und setzte Verbesserungen erfolgreich um» = Note 5–6.
Bei Lernbereitschaft ist Vorsicht geboten: «zeigte Interesse an Weiterbildung» ist positiv gemeint, kann aber ohne Ergebnisaussage auf fehlenden Transfer in die Praxis hindeuten. Besser ist: «erweiterte ihr Fachwissen laufend und setzte das Gelernte erfolgreich im Arbeitsalltag ein».
Block 6: Führungsbeurteilung
Für Führungskräfte gibt es einen eigenen Codesatz. «führte ihr Team jederzeit motivierend, klar und mit hoher Akzeptanz» = Note 6. «führte ihr Team zielorientiert» = Note 4–5. «wurde von ihrem Team akzeptiert» = Note 3 (Akzeptanz statt Anerkennung). «bemühte sich, ihr Team zu motivieren» = Note 1–2.
Ebenfalls aussagekräftig: Fehlen Zahlen zur Teamgrösse, Budgetverantwortung oder Fluktuation, wirkt das Zeugnis für Führungspositionen dünn. Wer sich auf eine Führungsrolle bewirbt, sollte diese Angaben aktiv einfordern – sie sind Teil der wahrheitsgemässen Tätigkeitsbeschreibung.
Block 7: Austrittsgrund und Schlussformel
Die Schlussformel besteht idealerweise aus drei Elementen: Bedauern über den Austritt, Dank für die Leistung und Zukunftswünsche. Fehlt eines davon, ist das ein Signal. «Wir bedauern ihren Weggang sehr, danken ihr für die stets ausgezeichnete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute» = Note 6.
«Wir danken ihr für die Mitarbeit und wünschen ihr alles Gute» ohne Bedauern = Note 3–4. Nur «Wir wünschen ihr alles Gute» = Note 2. Steht überhaupt keine Schlussformel, ist das die deutlichste Abwertung, die ein Zeugnis kennt.
Beim Austrittsgrund gilt: «verlässt uns auf eigenen Wunsch» ist neutral bis positiv. «Das Arbeitsverhältnis endet per …» ohne Zusatz lässt offen, wer gekündigt hat – HR liest das oft als Kündigung durch den Arbeitgeber. «im gegenseitigen Einvernehmen» deutet auf eine Aufhebungsvereinbarung hin, häufig nach Konflikten.
So gehen Sie mit entdeckten Geheimcodes um
Finden Sie eine abwertende Codierung, prüfen Sie zuerst, ob sie sachlich berechtigt ist. Wenn nicht, verlangen Sie eine Korrektur – schriftlich, sachlich und mit einem konkreten Formulierungsvorschlag. Genau das erhöht die Erfolgsquote massiv: Der HR-Verantwortliche muss dann nur noch zustimmen statt selbst neu zu formulieren.
Formulierungsbeispiel: «Bei der Durchsicht meines Zeugnisses ist mir aufgefallen, dass die Gesamtbeurteilung nicht meiner Leistungsbeurteilung im letzten Mitarbeitendengespräch entspricht. Ich bitte Sie, den Satz X durch folgenden Satz zu ersetzen: Y.» Ihr Anspruch auf ein korrektes Zeugnis verjährt erst nach zehn Jahren.