Zurück zum Blog

    Arbeitsbescheinigung Schweiz: das Formular für die Arbeitslosenkasse

    Aktualisiert am ·7 Min. Lesezeit

    Der Begriff «Arbeitsbescheinigung» wird in der Schweiz in zwei Bedeutungen verwendet, und das führt regelmässig zu Verwechslungen. Umgangssprachlich meinen viele damit die Arbeitsbestätigung nach Art. 330a OR. Im arbeitsmarktlichen Sprachgebrauch bezeichnet die Arbeitsbescheinigung dagegen ein amtliches Formular der Arbeitslosenversicherung, das der frühere Arbeitgeber für die Arbeitslosenkasse ausfüllt.

    Dieser Beitrag erklärt beide Bedeutungen, damit Sie das richtige Dokument verlangen – und zeigt, was bei Verzögerungen gilt.

    Bedeutung 1: das Formular der Arbeitslosenversicherung

    Wer sich nach einer Kündigung anmeldet, meldet sich zuerst bei der Wohngemeinde beziehungsweise beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum an und wählt anschliessend eine Arbeitslosenkasse. Für die Berechnung des Taggelds braucht diese Kasse Angaben, die nur der frühere Arbeitgeber liefern kann – dafür existiert das standardisierte Formular «Arbeitgeberbescheinigung» beziehungsweise «Arbeitsbescheinigung».

    Erfasst werden darin unter anderem Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsgrund und Kündigungsfrist, der Beschäftigungsgrad, die Löhne der letzten Monate inklusive Zulagen und Anteile am 13. Monatslohn sowie allfällige Abgangsentschädigungen und Ferienguthaben. Aus diesen Angaben ergibt sich der versicherte Verdienst.

    Die aktuellen offiziellen Formulare und Merkblätter finden Sie auf dem Portal arbeit.swiss des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sowie bei Ihrer gewählten Arbeitslosenkasse. Verlassen Sie sich für Fristen und Berechnungen immer auf diese amtlichen Quellen und auf die Auskunft Ihrer Kasse.

    Wenn der Arbeitgeber das Formular nicht ausfüllt

    Das kommt vor – bei Konkurs, bei zerstrittenen Trennungen oder schlicht aus Nachlässigkeit. Wichtig ist: Melden Sie sich trotzdem fristgerecht arbeitslos. Die Anmeldung hängt nicht davon ab, dass alle Unterlagen bereits vorliegen; verspätete Anmeldung kostet dagegen Taggelder.

    Informieren Sie Ihre Arbeitslosenkasse aktiv darüber, dass die Bescheinigung fehlt. Die Kasse fordert das Dokument in der Regel direkt beim Arbeitgeber ein und kann bei fehlenden Angaben eine provisorische Berechnung vornehmen. Reichen Sie parallel ein, was Sie selbst haben: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, die letzten Lohnabrechnungen und den Lohnausweis.

    Verlangen Sie unabhängig davon Ihr Arbeitszeugnis. Es ist für die Taggeldberechnung irrelevant, für die Stellensuche aber zentral – und die Beratungsperson beim RAV wird früh danach fragen.

    Bedeutung 2: die Bestätigung nach Obligationenrecht

    Wenn Sie einer Verwaltung, einer Bank oder einer Behörde eine «Arbeitsbescheinigung» einreichen sollen, ist meist die Arbeitsbestätigung nach Art. 330a Abs. 2 OR gemeint: ein kurzes Schreiben auf Firmenbriefpapier mit Personalien, Funktion, Dauer und Beschäftigungsgrad.

    Fragen Sie im Zweifel beim Empfänger nach, welche Angaben er genau braucht. Für die Arbeitslosenkasse hilft ein solches Schreiben nicht weiter, weil ihr die Lohn- und Kündigungsdaten fehlen.

    Die drei Dokumente im Überblick

    Arbeitsbescheinigung für die ALV: amtliches Formular mit Lohn- und Kündigungsdaten, ausgefüllt vom früheren Arbeitgeber, Empfänger ist die Arbeitslosenkasse.

    Arbeitsbestätigung nach OR 330a: kurzes Schreiben mit Art und Dauer der Anstellung, Empfänger sind Vermieter, Banken oder Behörden.

    Arbeitszeugnis: Bewertung von Leistung und Verhalten, Empfänger sind künftige Arbeitgeber.

    Alle drei können Sie parallel verlangen; sie schliessen sich nicht aus.

    Nach der Kündigung: das Zeugnis nicht vergessen

    In der Hektik einer Kündigung geht das qualifizierte Arbeitszeugnis oft unter – und wird Monate später beim ersten Bewerbungsdossier schmerzlich vermisst. Verlangen Sie es schriftlich, solange Ihre direkte Führungsperson noch im Betrieb ist und sich an Ihre Projekte erinnert.

    Wenn Sie ein Zeugnis erhalten haben, lohnt sich vor dem Versand eine strukturierte Prüfung: Schweizer Zeugnisse arbeiten mit codierten Formulierungen, die freundlich klingen und trotzdem abwerten können.

    Häufig gestellte Fragen

    Weiterlesen