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    Lehrzeugnis und erstes Arbeitszeugnis: Guide für Berufseinsteigende

    Aktualisiert am ·8 Min. Lesezeit

    Für die rund 70'000 Personen, die in der Schweiz jedes Jahr eine berufliche Grundbildung abschliessen, ist das Lehrzeugnis das erste ernsthafte Bewerbungsdokument. Es ersetzt fehlende Berufserfahrung – und wird von Personalverantwortlichen entsprechend genau gelesen. Trotzdem sind Lehrzeugnisse häufig extrem kurz und generisch.

    Anspruch und Rechtsgrundlage

    Der Lehrvertrag ist ein besonderer Arbeitsvertrag nach Art. 344 ff. OR. Damit gelten auch die Regeln zum Arbeitszeugnis. Zusätzlich hält Art. 346a OR fest, dass der Lehrbetrieb am Ende der Lehre ein Zeugnis ausstellen muss, das Angaben über den erlernten Beruf und die Dauer der Lehre enthält.

    Auf Verlangen der lernenden Person – oder ihrer gesetzlichen Vertretung – muss sich das Zeugnis zusätzlich über Fähigkeiten, Leistungen und Verhalten aussprechen. Das ist das qualifizierte Lehrzeugnis, und genau dieses sollten Sie verlangen.

    Was in ein gutes Lehrzeugnis gehört

    1) Personalien und Lehrdauer mit Beruf und EFZ/EBA-Abschluss. 2) Beschreibung des Lehrbetriebs. 3) Durchlaufene Abteilungen mit Zeiträumen – das ist bei Lehren besonders wichtig. 4) Konkrete Aufgaben pro Abteilung. 5) Leistungsbeurteilung. 6) Verhaltensbeurteilung. 7) Hinweis auf den erfolgreichen Lehrabschluss. 8) Schlussformel.

    Der Abteilungsdurchlauf ist der Punkt, der am häufigsten fehlt. Er zeigt die Breite der Ausbildung und ist für den ersten Arbeitgeber sehr aussagekräftig.

    Musterformulierungen für Lernende

    Note 6: «Frau Muster zeigte während der gesamten Lehrzeit ein ausserordentliches Engagement. Sie eignete sich das Fachwissen rasch und selbstständig an, arbeitete stets sorgfältig und übernahm bereits im zweiten Lehrjahr eigenverantwortlich Kundenanfragen. Ihre Leistungen entsprachen jederzeit unseren vollsten Erwartungen.»

    Note 4: «Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zuverlässig und zu unserer vollen Zufriedenheit.» Note 2–3: «Sie bemühte sich, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.» Auch bei Lernenden gilt die Schweizer Codierung – ein «bemüht» ist auch hier eine Abwertung.

    Beim Verhalten wird bei Lernenden zusätzlich häufig die Lernbereitschaft beurteilt: «Sie zeigte grosse Lernbereitschaft, nahm Feedback dankbar auf und setzte es konsequent um.»

    Wenn die Lehre nicht bestanden oder abgebrochen wurde

    Auch bei einem Abbruch besteht Anspruch auf ein Zeugnis über die absolvierte Zeit. Der Abbruchgrund muss nicht genannt werden. Formulierung: «Das Lehrverhältnis wurde per 31. August 2026 aufgelöst.» Was tatsächlich gelernt und geleistet wurde, gehört trotzdem ins Zeugnis.

    Bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren darf das Prüfungsergebnis nicht ins Zeugnis. Die Prüfung ist Sache der kantonalen Prüfungsbehörde, nicht des Lehrbetriebs.

    Vom Lehrzeugnis zur ersten Bewerbung

    Legen Sie der Bewerbung immer beides bei: das Lehrzeugnis und das EFZ/EBA-Diplom mit Notenausweis. Beide sagen Unterschiedliches aus – das Diplom über die fachliche Prüfung, das Zeugnis über die tägliche Arbeit.

    Wenn Sie nach der Lehre im Lehrbetrieb bleiben, verlangen Sie trotzdem ein Lehrzeugnis zum Lehrabschluss. Es dokumentiert eine abgeschlossene Phase, die später kaum noch jemand rekonstruieren kann.

    Lehrzeugnis prüfen: die drei wichtigsten Fragen

    Erstens: Sind alle durchlaufenen Abteilungen und Aufgaben aufgeführt? Zweitens: Enthält das Zeugnis eine echte Leistungsaussage oder nur eine Bestätigung? Drittens: Passt die Codierung zu dem, was Ihnen in den Bildungsberichten und Gesprächen gesagt wurde?

    Weicht die Bewertung deutlich von den Bildungsberichten ab, haben Sie ein starkes Argument für eine Korrektur – die Bildungsberichte sind schriftlich dokumentiert und lassen sich beilegen.

    Häufig gestellte Fragen

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