Schlussformel und Austrittsgrund

    Schlussformel im Arbeitszeugnis: Bedauern, Dank und Zukunftswünsche richtig lesen

    Die Schlussformel ist das letzte Signal eines Zeugnisses – und für viele HR-Fachleute das ehrlichste. Vollständig besteht sie aus drei Teilen: Bedauern über den Weggang, Dank für die Mitarbeit und gute Wünsche für die Zukunft.

    Fehlt einer dieser drei Teile, wird das als bewusste Auslassung gelesen. Fehlt die Schlussformel ganz, gilt das Zeugnis in der Praxis als deutlich abgewertet, auch wenn der Leistungsteil positiv formuliert ist.

    Der Austrittsgrund gehört nur mit Zustimmung der austretenden Person ins Zeugnis. Formulierungen wie «im besten Einvernehmen» sind neutral gemeint, werden aber je nach Kontext unterschiedlich gelesen – deshalb steht hier die vollständige Einordnung.

    Nach Art. 330a OR besteht kein durchsetzbarer Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel im Wortlaut, wohl aber auf ein insgesamt wohlwollendes Zeugnis. In der Praxis wird eine fehlende Schlussformel deshalb häufig ergänzt, wenn man sie sachlich einfordert.

    Der Abschnitt gehört im Zeugnisaufbau zu Schlussformel und Austrittsgrund. Alle weiteren Codes finden Sie im Glossar der Zeugnissprache, ein vollständiges Musterdokument in der vorlage arbeitsbestätigung.

    Schlussformel
    Sehr gut (Note 6)

    «wir bedauern den Weggang, danken für die Mitarbeit und wünschen alles Gute»

    Sehr gute Schlussformel – die «klassische Trias» bedeuten/danken/wünschen.

    Klartext-Bedeutung

    Die Schlussformel ist in der Schweizer Zeugnis­sprache fast wichtiger als die Leistungs­bewertung. Die «Trias» aus Bedauern, Dank und Zukunfts­wunsch ist die klassische sehr gute Schlussformel. Fehlt eines der drei Elemente, fällt die Bewertung sofort ab.

    Beispielsatz im Zeugnis

    «Wir bedauern den Weggang von Frau Muster sehr, danken ihr für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.»

    Was bedeutet das konkret für Ihre Karriere?

    Eine starke Schlussformel ist oft entscheidend für den Bewerbungs­erfolg. Sie zeigt: Der Arbeitgeber lässt die Person ungern gehen. Erfahrene HR-Profis lesen die Schlussformel zuerst.

    Verhandlungs-Tipp nach Art. 330a OR

    Wenn Ihre Schlussformel schwächer ausfällt, ist das ein primärer Verhandlungs­punkt. Ergänzungen wie «sehr», «für die berufliche und private Zukunft» und «weiterhin viel Erfolg» sind mit etwas Geschick fast immer durchsetzbar.

    Bessere Formulierung

    Im Zeugnis steht

    «wir bedauern den Weggang, danken für die Mitarbeit und wünschen alles Gute»

    Verlangen Sie

    «wir bedauern den Weggang sehr, danken für die geleistete Arbeit und wünschen für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg»

    Schlussformel
    Befriedigend (Note 3)

    «wir danken für die Mitarbeit und wünschen alles Gute»

    Schwache Schlussformel – das fehlende «Bedauern» ist ein klares Signal.

    Klartext-Bedeutung

    Das Fehlen des «Bedauerns» ist eines der häufigsten Schlussformel-Probleme. Es signalisiert: Der Arbeitgeber lässt die Person nicht ungern gehen – möglicherweise war die Trennung sogar gewünscht. Bei einvernehmlichen Trennungen sollte das «Bedauern» trotzdem stehen.

    Beispielsatz im Zeugnis

    «Wir danken Herrn Beispiel für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.»

    Was bedeutet das konkret für Ihre Karriere?

    HR-Profis registrieren das fehlende «Bedauern» sofort. Es ist nicht zwingend ein Karriere-Killer, aber ein klares Signal, dass die Trennung nicht ideal verlief. Bei Bewerbungen kann das Nachfragen provozieren.

    Verhandlungs-Tipp nach Art. 330a OR

    Wenn die Trennung ohne Streit erfolgte, fordern Sie das «Bedauern». Argumentieren Sie mit der Wohlwollens­pflicht nach OR 330a – ein einseitiges Weglassen schwächt das Zeugnis ungerechtfertigt ab.

    Bessere Formulierung

    Im Zeugnis steht

    «wir danken für die Mitarbeit und wünschen alles Gute»

    Verlangen Sie

    «wir bedauern den Weggang, danken für die Mitarbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute»

    Austrittsgrund
    Befriedigend (Note 3)

    «das Arbeitsverhältnis endet im besten Einvernehmen»

    Codiert oft eine vom Arbeitgeber gewollte Trennung – «Einvernehmen» ist meist Verhandlungs­ergebnis.

    Klartext-Bedeutung

    «Im besten Einvernehmen» bedeutet oft: Die Trennung wurde verhandelt – mit hoher Wahrscheinlichkeit nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder einem Konflikt. Bei einer reinen Eigen­kündigung steht meist «auf eigenen Wunsch».

    Beispielsatz im Zeugnis

    «Das Arbeitsverhältnis endet im besten gegenseitigen Einvernehmen per 31. Dezember.»

    Was bedeutet das konkret für Ihre Karriere?

    HR-Profis lesen diese Formulierung als Hinweis auf eine vermittelte Trennung. Das ist nicht zwingend negativ, aber Bewerber müssen mit Nachfragen rechnen. Eine sachliche, kurze Erklärung im Gespräch löst das meist auf.

    Verhandlungs-Tipp nach Art. 330a OR

    Wenn Sie tatsächlich selbst gekündigt haben, fordern Sie «auf eigenen Wunsch». Wenn die Trennung verhandelt wurde, kombinieren Sie diese Formulierung mit einer starken Schlussformel («wir bedauern den Weggang sehr»), um den Eindruck abzumildern.

    Bessere Formulierung

    Im Zeugnis steht

    «das Arbeitsverhältnis endet im besten Einvernehmen»

    Verlangen Sie

    «verlässt uns auf eigenen Wunsch»

    Die Schlussformel – der meistgelesene Satz im Zeugnis

    Viele Personalverantwortliche lesen zuerst die Schlussformel und erst danach den Rest. Der Grund: Sie ist die kompakteste Zusammenfassung der Arbeitgeberhaltung. Die vollständige, positive Schlussformel besteht aus drei Bausteinen – Bedauern über den Weggang, Dank für die Leistung und gute Wünsche für die Zukunft. Fehlt einer davon, verschiebt sich die Aussage spürbar.

    Ein Schweizer Sonderfall: Anders als in Deutschland gibt es hierzulande kein Gerichtsurteil, das den Anspruch auf eine Dankes- und Bedauernsformel generell festschreibt. Das Bundesgericht hat aber wiederholt festgehalten, dass ein Zeugnis wohlwollend sein muss und die berufliche Zukunft nicht ungerechtfertigt erschweren darf. Wer über Jahre gute Leistungen erbracht hat und trotzdem eine nackte Schlussformel erhält, kann eine Ergänzung deshalb mit guten Argumenten verlangen.

    Achten Sie zusätzlich auf die Formulierung des Austritts. «verlässt uns auf eigenen Wunsch» ist neutral bis positiv. «Das Arbeitsverhältnis endete per …» ohne Zusatz lässt offen, wer gekündigt hat – und wird im Zweifel zulasten der arbeitnehmenden Person interpretiert.

    • Vollständig: Bedauern + Dank + Zukunftswünsche + optional Weiterempfehlung.
    • «Wir wünschen alles Gute» allein = knappste akzeptable Variante.
    • Fehlender Dank bei langer Anstellungsdauer = auffällig.
    • Austrittsgrund «auf eigenen Wunsch» sichern lassen, wenn er zutrifft.

    Note 6 im Bewerbungsprozess: was Sie damit erreichen

    Eine Bewertung auf Stufe 6 der Schweizer Skala (Schulnote 1) bringt Sie in jedem Selektionsverfahren in die engere Auswahl – vorausgesetzt, das Zeugnis ist in sich stimmig. Recruiter prüfen bei Spitzenbewertungen besonders genau, ob Leistungsteil, Verhaltensteil und Schlussformel dasselbe Niveau halten. Eine Note 6 bei der Leistung neben einer knappen Schlussformel wirkt widersprüchlich und wird eher als Warnsignal denn als Lob gelesen.

    Nutzen Sie eine solche Bewertung aktiv: Zitieren Sie die stärksten Sätze im Motivationsschreiben oder im LinkedIn-Profil und untermauern Sie sie mit konkreten Ergebnissen aus derselben Zeit. Ein Zeugnissatz plus messbares Resultat ist im Interview deutlich überzeugender als das Zeugnis allein.

    Prüfen Sie ausserdem, ob das Zeugnis alle Pflichtbestandteile enthält: Personalien, Funktion, Dauer, Aufgaben, Leistung, Verhalten, Schlussformel, Ort, Datum, Unterschrift. Eine Spitzenbewertung nützt wenig, wenn Angaben fehlen und das Dokument dadurch unvollständig wirkt.

    So liest eine HR-Fachperson „wir bedauern den Weggang, danken für die Mitarbeit und wünschen alles Gute"

    Im Dossier-Screening bleiben pro Bewerbung durchschnittlich nur wenige Minuten. Erfahrene Personalverantwortliche lesen ein Arbeitszeugnis deshalb nicht linear, sondern springen zu vier Stellen: Anstellungsdauer, Aufgabenbeschrieb, Leistungssatz und Schlussformel. Die Formulierung „wir bedauern den Weggang, danken für die Mitarbeit und wünschen alles Gute" wird dabei als positives Signal registriert und stützt die Gesamteinschätzung.

    Entscheidend ist danach der Abgleich: Passt diese Formulierung zum Rest des Dokuments? Bestätigen Aufgabenbeschrieb, Verhaltensteil und Schlussformel dasselbe Niveau, ist das Zeugnis glaubwürdig und wirkt stark. Widersprechen sie sich, entsteht Erklärungsbedarf im Interview.

    Für Sie heisst das: Bereiten Sie sich auf eine mögliche Nachfrage vor. Eine kurze, sachliche Erklärung ohne Kritik am früheren Arbeitgeber wirkt professionell. Vermeiden Sie Rechtfertigungen und lange Vorgeschichten – zwei bis drei Sätze plus ein Verweis auf konkrete Resultate genügen in aller Regel.

    Häufige Fragen